
Effektiv, wirtschaftlich und gesetzeskonform mit den
intelligenten Lösungen der PALMER AG

Seit dem 01.10.2011 sind die Beschlüsse BK6-09-034 und BK7-09-001 der Bundesnetzagentur zu den „Wechselprozessen im Messwesen” (WiM) verpflichtend. Den Anforderungen stehen speziell bei kleineren und mittleren Energieversorgern in der Regel geringe Fallzahlen gegenüber und häufig verbunden mit einem eher geringen Interesse an einem eigenen wettbewerblichen Marktauftritt.
Die Zielsetzung lautet daher in vielen Unternehmen, im ersten Schritt zunächst einmal die gesetzlichen Vorgaben kosteneffizient zu erfüllen – Automatisierungsanforderungen hinsichtlich der Prozessabwicklung treten stark in den Hintergrund. Der enge terminliche Rahmen verschärft die Anforderungen noch zusätzlich.
Mit dem WiM Cockpit der PALMER AG erfüllen Sie sämtliche Anforderungen schnell und sicher in einem geforderten Zeitraum und zu einem definierten Budget.
Entsprechend Ihrer strategischen Ausrichtung können Sie das WiM Cockpit in folgenden Ausprägungen erhalten:
Folgende Funktionalitäten stehen Ihnen zur Verfügung:
Beide Ausprägungen bieten Ihnen den gemeinsamen Ansatz:
Folgende Vorteile erhalten Sie mit den WiM Cockpits: